Der rechtliche Rahmen
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) hat die Regelung der nichtfinanziellen Erklärung nach der Richtlinie 2014/95/EU, in Italien mit dem italienischen Gesetzesdekret 254/2016 umgesetzt, durch eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt, die in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts steht und der Bestätigung durch den Abschlussprüfer unterliegt. In Italien wurde die CSRD mit dem italienischen Gesetzesdekret 125/2024 umgesetzt, das das Gesetzesdekret 254/2016 aufgehoben hat. Die Berichterstattung ist nach den ESRS zu erstellen, den mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedeten europäischen Standards, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen abdecken und auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit beruhen.
Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wurde neu gezogen. Mit dem Omnibus-Paket, das die Europäische Kommission im Februar 2025 vorgelegt hat, wurden die Fristen der zweiten und der dritten Welle zunächst durch die Richtlinie (EU) 2025/794, das sogenannte „stop-the-clock“, um zwei Jahre verschoben; anschließend wurde eine Überarbeitung der CSRD vereinbart, die die Pflicht auf die größeren Unternehmen beschränkt, börsennotierte KMU ausnimmt und die ESRS vereinfacht. Die nationale Umsetzung der Neuerungen und die tatsächlichen Termine der Erstanwendung sind bei Auftragserteilung zu prüfen. Für viele KMU bleibt das Thema dennoch konkret, denn es kommt aus der Wertschöpfungskette: Große Kunden, Banken, öffentliche Auftraggeber und ESG-Ratingagenturen verlangen Daten und Nachhaltigkeitskonzepte auch von Unternehmen, die nicht verpflichtet sind. Für sie hat die EFRAG im Dezember 2024 den freiwilligen Standard VSME veröffentlicht, der eine angemessene Antwort auf solche Anfragen ermöglichen soll. Neben den europäischen Standards bleiben die international verbreiteten GRI Standards in Gebrauch sowie die EU-Taxonomie für die Einordnung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.
Unser Ansatz
Ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsbericht entsteht aus den Daten, nicht aus den Texten. Deshalb beginnen wir mit der Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit für Anwender der ESRS), die wir unter Einbeziehung der Stakeholder durchführen und Schritt für Schritt dokumentieren: Sie ist die Grundlage, auf der Abschlussprüfer und Leser die Belastbarkeit des Dokuments beurteilen.
Es folgt der Aufbau des Datenerhebungssystems: Für jede Kennzahl legen wir Quelle, Verantwortliche, Berechnungsmethode und Erhebungsturnus fest. Die Treibhausgasemissionen berechnen wir nach dem GHG Protocol und unterscheiden dabei Scope 1, 2 und 3; die weiteren Umwelt- und Sozialkennzahlen stimmen wir mit den vorhandenen Fachsystemen ab. Wo zertifizierte Managementsysteme bestehen, nutzen wir deren Aufzeichnungen und Kennzahlen erneut und vermeiden doppelte Erhebungen.
Mit dem Management legen wir anschließend realistische Ziele und KPI sowie die Governance der Nachhaltigkeit fest, mit ausdrücklichen Verantwortlichkeiten auf jeder Ebene. Wir erstellen das Dokument in klarer Sprache und bereiten es auf die Bestätigung vor, indem wir für jede Angabe Nachweise zusammenstellen. Unser Ziel ist es, dem Unternehmen einen Prozess zu hinterlassen, der sich in den folgenden Geschäftsjahren mit begrenztem Zeit- und Kostenaufwand wiederholt.
Was unsere Leistung auszeichnet
- Dokumentierte Wesentlichkeit: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ist in Kriterien, Schwellenwerten, Quellen und der Einbeziehung der Stakeholder nachvollziehbar, denn die Auswahl der zu berichtenden Themen ist selbst Gegenstand der Bestätigung.
- Überprüfbare Daten: Jede Zahl hat eine Quelle, eine Methode und einen Verantwortlichen und hält so dem Vergleich mit Abschlussprüfer und Kunden stand.
- Verzahnung: Wir verbinden die Berichterstattung mit den ISO-Managementsystemen und mit dem 231-Modell, insbesondere für Korruptionsprävention und Geschäftsethik, nutzen bereits vorhandene Aufzeichnungen und Kennzahlen erneut und vermeiden doppelte Erhebungen.
- Begleitung über die Zeit: Wir liefern nicht nur ein Dokument; wir richten den Prozess ein, schulen die internen Ansprechpartner und bleiben in den folgenden Geschäftsjahren an der Seite des Managements.