Nachhaltigkeit & Qualität

Nachhaltigkeitsberichte

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit CSRD-Pflicht und für Unternehmen, die freiwillig berichten: von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung bis zur Erstellung des Berichts nach ESRS, VSME oder GRI und zur Vorbereitung auf die Bestätigung durch den Abschlussprüfer.

Was wir tun

Die Handlungsfelder

Analyse der doppelten Wesentlichkeit

Wir ermitteln die für das Unternehmen wesentlichen Themen nach ESRS 1: die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie die Risiken und Chancen finanzieller Art. Interne und externe Stakeholder beziehen wir strukturiert ein.

Wahl des Standards und Gap-Analyse

Gemeinsam mit dem Management bestimmen wir den Standard, der zu Pflichten, Unternehmensgröße und Kundenanforderungen passt (ESRS, VSME oder GRI), und vergleichen vorhandene Daten, Prozesse und Dokumente mit seinen Anforderungen, um die fehlenden Angaben zu erkennen.

ESG-Governance und Rollen

Wir legen Verantwortlichkeiten, Gremien und Informationsflüsse für die Nachhaltigkeit fest: wer entscheidet, wer die Daten erhebt, wer sie prüft. Die Berichterstattung wird zu einem Geschäftsprozess und bleibt kein isoliertes Projekt.

Datenerhebung und Systematisierung

Wir bauen das System zur Erhebung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten auf: Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) nach dem GHG Protocol, Energie, Wasser, Abfall, Personal, Arbeitsschutz und Lieferkette.

Ziele, KPI und Maßnahmenplan

Wir übersetzen die Strategie in messbare Ziele und in Kennzahlen, die zum gewählten Standard passen. Der Verbesserungsplan weist Verantwortliche und Fristen zu, damit die Fortschritte in jedem Geschäftsjahr überprüfbar sind.

Erstellung und Vorbereitung auf die Prüfung

Wir erstellen den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung im eigenen Abschnitt des Lageberichts, mit nachvollziehbaren Nachweisen für jede Angabe, und begleiten das Unternehmen im Austausch mit dem Abschlussprüfer.

Der rechtliche Rahmen

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) hat die Regelung der nichtfinanziellen Erklärung nach der Richtlinie 2014/95/EU, in Italien mit dem italienischen Gesetzesdekret 254/2016 umgesetzt, durch eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt, die in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts steht und der Bestätigung durch den Abschlussprüfer unterliegt. In Italien wurde die CSRD mit dem italienischen Gesetzesdekret 125/2024 umgesetzt, das das Gesetzesdekret 254/2016 aufgehoben hat. Die Berichterstattung ist nach den ESRS zu erstellen, den mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedeten europäischen Standards, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen abdecken und auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit beruhen.

Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wurde neu gezogen. Mit dem Omnibus-Paket, das die Europäische Kommission im Februar 2025 vorgelegt hat, wurden die Fristen der zweiten und der dritten Welle zunächst durch die Richtlinie (EU) 2025/794, das sogenannte „stop-the-clock“, um zwei Jahre verschoben; anschließend wurde eine Überarbeitung der CSRD vereinbart, die die Pflicht auf die größeren Unternehmen beschränkt, börsennotierte KMU ausnimmt und die ESRS vereinfacht. Die nationale Umsetzung der Neuerungen und die tatsächlichen Termine der Erstanwendung sind bei Auftragserteilung zu prüfen. Für viele KMU bleibt das Thema dennoch konkret, denn es kommt aus der Wertschöpfungskette: Große Kunden, Banken, öffentliche Auftraggeber und ESG-Ratingagenturen verlangen Daten und Nachhaltigkeitskonzepte auch von Unternehmen, die nicht verpflichtet sind. Für sie hat die EFRAG im Dezember 2024 den freiwilligen Standard VSME veröffentlicht, der eine angemessene Antwort auf solche Anfragen ermöglichen soll. Neben den europäischen Standards bleiben die international verbreiteten GRI Standards in Gebrauch sowie die EU-Taxonomie für die Einordnung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.

Unser Ansatz

Ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsbericht entsteht aus den Daten, nicht aus den Texten. Deshalb beginnen wir mit der Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit für Anwender der ESRS), die wir unter Einbeziehung der Stakeholder durchführen und Schritt für Schritt dokumentieren: Sie ist die Grundlage, auf der Abschlussprüfer und Leser die Belastbarkeit des Dokuments beurteilen.

Es folgt der Aufbau des Datenerhebungssystems: Für jede Kennzahl legen wir Quelle, Verantwortliche, Berechnungsmethode und Erhebungsturnus fest. Die Treibhausgasemissionen berechnen wir nach dem GHG Protocol und unterscheiden dabei Scope 1, 2 und 3; die weiteren Umwelt- und Sozialkennzahlen stimmen wir mit den vorhandenen Fachsystemen ab. Wo zertifizierte Managementsysteme bestehen, nutzen wir deren Aufzeichnungen und Kennzahlen erneut und vermeiden doppelte Erhebungen.

Mit dem Management legen wir anschließend realistische Ziele und KPI sowie die Governance der Nachhaltigkeit fest, mit ausdrücklichen Verantwortlichkeiten auf jeder Ebene. Wir erstellen das Dokument in klarer Sprache und bereiten es auf die Bestätigung vor, indem wir für jede Angabe Nachweise zusammenstellen. Unser Ziel ist es, dem Unternehmen einen Prozess zu hinterlassen, der sich in den folgenden Geschäftsjahren mit begrenztem Zeit- und Kostenaufwand wiederholt.

Was unsere Leistung auszeichnet

  • Dokumentierte Wesentlichkeit: Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ist in Kriterien, Schwellenwerten, Quellen und der Einbeziehung der Stakeholder nachvollziehbar, denn die Auswahl der zu berichtenden Themen ist selbst Gegenstand der Bestätigung.
  • Überprüfbare Daten: Jede Zahl hat eine Quelle, eine Methode und einen Verantwortlichen und hält so dem Vergleich mit Abschlussprüfer und Kunden stand.
  • Verzahnung: Wir verbinden die Berichterstattung mit den ISO-Managementsystemen und mit dem 231-Modell, insbesondere für Korruptionsprävention und Geschäftsethik, nutzen bereits vorhandene Aufzeichnungen und Kennzahlen erneut und vermeiden doppelte Erhebungen.
  • Begleitung über die Zeit: Wir liefern nicht nur ein Dokument; wir richten den Prozess ein, schulen die internen Ansprechpartner und bleiben in den folgenden Geschäftsjahren an der Seite des Managements.

Unsere Methode

Wie wir arbeiten

  1. Einordnung und Umfang

    Wir prüfen, ob und ab wann das Unternehmen den CSRD-Pflichten unterliegt, wählen den maßgeblichen Standard und legen Berichtsumfang, Termine und interne Ansprechpartner fest.

  2. Wesentlichkeitsanalyse

    Wir bilden die Wertschöpfungskette ab und beziehen die Stakeholder ein, um die zu berichtenden Themen auszuwählen: doppelte Wesentlichkeit für die ESRS, Auswirkungen für die GRI, anwendbare Angaben für den VSME. Kriterien, Schwellenwerte und Quellen dokumentieren wir.

  3. Gap-Analyse und Plan

    Wir vergleichen vorhandene Daten und Prozesse mit den Anforderungen des Standards, erkennen die fehlenden Angaben und legen einen Arbeitsplan mit Verantwortlichen und Fristen fest.

  4. Datenerhebung und Erstellung

    Wir nehmen das Erhebungssystem in Betrieb, berechnen die Kennzahlen, legen Ziele und KPI fest und erstellen das Dokument gemeinsam mit dem Management.

  5. Bestätigung und Verbesserung

    Wir bereiten die Nachweisunterlagen für den Abschlussprüfer vor, schulen die internen Ansprechpartner in der Steuerung des Prozesses, unterstützen die Kommunikation an Stakeholder und Markt und stellen den Zyklus des folgenden Geschäftsjahres auf eine solidere Grundlage.

Nutzen

Was das Unternehmen gewinnt

  • Dokumentierte Antworten auf ESG-Anfragen von Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern, mit überprüfbaren Daten statt allgemeiner Erklärungen
  • Verlässliche Umwelt- und Sozialdaten, erhoben in einem Prozess, der sich Jahr für Jahr wiederholen lässt
  • Ein strukturierter Weg zur Erfüllung der CSRD-Pflichten für betroffene Unternehmen und ein angemessener Weg für die freiwillige Berichterstattung
  • Ein Bild der Risiken und Chancen aus Klima, Energie und Lieferkette, nutzbar für die Entscheidungen der Geschäftsführung
  • Ein einziger Ansprechpartner für Nachhaltigkeit, ISO-Managementsysteme und 231-Modell, ohne doppelte Kontrollen und Verfahren

Arbeitsergebnisse

Was wir übergeben

  • Dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit für die ESRS), mit Matrix und Einbeziehung der Stakeholder
  • Gap-Analyse zu ESRS, VSME oder GRI mit priorisiertem Anpassungsplan
  • Modell der ESG-Governance: Rollen, Verantwortlichkeiten und Informationsflüsse
  • System zur Datenerhebung mit Kennzahlenblättern, Quellen und Berechnungsmethoden
  • Inventar der Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 nach dem GHG Protocol
  • Ziele, KPI und Maßnahmenplan für die Nachhaltigkeit
  • Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht oder Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht
  • Nachweisunterlagen für die Bestätigung durch den Abschlussprüfer und Schulung der internen Ansprechpartner

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Ist unser Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet?

Das hängt von Größe, Börsennotierung, dem betreffenden Geschäftsjahr und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ab, die auf konsolidierter Ebene berichtet – ein Fall, der die Tochtergesellschaft befreien kann. Die CSRD, in Italien mit dem italienischen Gesetzesdekret 125/2024 umgesetzt, führt die Pflicht in aufeinanderfolgenden Wellen ein; die auf europäischer Ebene vereinbarte Omnibus-Überarbeitung hebt die Schwellenwerte an und nimmt börsennotierte KMU aus, wobei die nationale Umsetzung zu prüfen ist. In der Phase der Einordnung klären wir die Position des Unternehmens und prüfen sie erneut, wenn sich die Vorschriften ändern.

Wir sind nicht verpflichtet, aber unsere Kunden fordern ESG-Daten: Was ist sinnvoll?

Das ist die häufigste Situation bei KMU. Große Unternehmen müssen auch über ihre Wertschöpfungskette berichten und senden deshalb Fragebögen an die Lieferanten. Der Standard VSME der EFRAG, 2025 von der Europäischen Kommission empfohlen, erlaubt eine strukturierte und angemessene Antwort: ein einziges Dokument statt Dutzender Fragebögen. Die Omnibus-Überarbeitung sieht zudem eine Obergrenze für die bei kleineren Lieferanten abfragbaren Angaben vor, die an diesen Standard anknüpft.

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Es ist das Kriterium, nach dem die ESRS die zu berichtenden Themen auswählen: Ein Thema ist wesentlich, wenn das Unternehmen erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen verursacht (Auswirkungswesentlichkeit) oder wenn daraus Risiken oder Chancen finanzieller Art entstehen (finanzielle Wesentlichkeit); eine der beiden Bedingungen genügt. Die GRI Standards betrachten allein die Auswirkungswesentlichkeit, der VSME verlangt keine formale Analyse. Wer der CSRD unterliegt, muss die Analyse dokumentieren, denn das Verfahren zur Auswahl der Angaben ist selbst Gegenstand der Bestätigung.

Welche Daten werden benötigt und wie aufwendig ist die Erhebung?

Am häufigsten verlangt werden Angaben zu Energie und Emissionen, Wasser, Abfall, Personal, Arbeitsschutz, Lieferkette und Geschäftsethik. Viele liegen bereits in Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umweltregistern und Managementsystemen vor: Die Arbeit besteht darin, sie mit Quellen, Verantwortlichen und Berechnungsmethoden zu verknüpfen. Fehlt eine Angabe, lassen die Standards dokumentierte Schätzungen zu, die in den folgenden Geschäftsjahren durch Messungen zu ersetzen sind.

Muss der Nachhaltigkeitsbericht von einem Abschlussprüfer geprüft werden?

Für Unternehmen, die der CSRD unterliegen, ja: Die Berichterstattung ist Gegenstand einer Konformitätsbestätigung mit begrenzter Prüfungssicherheit, erteilt von einem gesetzlichen Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft, die auch der Prüfer des Jahresabschlusses sein kann. Für die freiwillige Berichterstattung ist sie nicht vorgeschrieben, doch eine externe Prüfung erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Banken. In beiden Fällen richten wir die Datenerhebung so ein, dass jede Angabe nachvollziehbar bleibt.

Sprechen wir darüber

Gestalten wir gemeinsam Ihr Morgen.

Erzählen Sie uns von den Prioritäten Ihres Unternehmens: In einem ersten, unverbindlichen Gespräch analysieren wir die Ausgangslage und schlagen Ihnen einen konkreten Weg mit Zeitplan und messbaren Ergebnissen vor.